|
Sonderkonstruktionen:
Bahnübergang (Höhengleicher Wegübergang zwischen Gleisen und Straßen):
Die Kreuzung von zwei so unterschiedlichen Verkehrswegen wie Straße und Gleis führt sowohl baulich als auch betrieblich zu Problemen für beide Verkehrsträger. Zu den baulichen Anforderungen an den Übergang gehören neben der Gewährleistung der Sicherheit die schadlose Aufnahme der Belastungen und die behinderungsfreie Kreuzung beider Verkehrsträger durch Einhaltung der Regellichträume.
Die bauliche Konstruktion richtet sich nach der Bedeutung des kreuzenden Weges.
Üblich sind:
- Auslegen von Holzbohlen im Gleiszwischenraum mit direkter Verbindung zu den Holzschwellen
- Auspflasterungen auf Sand und Splitt; die Spurrille wird durch hölzerne Streichbalken garantiert
- Auslegen von Betonkleinplatten, die über ein oder zwei Schwellenfelder reichen und auf den Schwellen bzw. auf einer Sand- oder Splittbettung aufliegen
- Auslegen von Betongroßplatten, die sich auf unterschiedlichen Bettungsschichten (Sand, Splitt, bituminierter Splitt) abstützen
Im Bereich der Bahnübergänge wird der Regeloberbau weitergeführt. Schienenstöße sind zu vermeiden. Bahngräben werden als Rohrdurchlässe weitergeführt. Damit sich herabhängende Kupplungen nicht in der Straßenfahrbahn verhaken können, werden in der Gleismitte Anlaufbohlen, -balken oder -bleche eingebaut. Besonderes Augenmerk ist auf die dauernde Profilfreiheit für die Spurrillen zu legen. Bei älteren Konstruktionen wird dies durch besondere Walzprofile gesichert. Bei modernen Wegübergängen erfolgt die Sicherung der Rillenweite durch Formstücke aus Stahl, Stahlbeton oder Gummi bzw. das Verfüllen der Räume zwischen den Stahlbetonplatten mit einem Steinsand-Bitumen-Gemisch.
Das Andreaskreuz:
Das Verkehrszeichen am Bahnübergang (Höhengleiche Kreuzung zwischen Straße und Schiene), besteht aus zwei gekreuzten weißen Balken mit roten Enden.
Ein Sonderzeichen in der Mitte, ein sogenannter Blitzpfeil zeigt an, dass die Eisenbahnstrecke mit einer elektrischen Oberleitung ausgestattet ist. In Industriegebieten aber auch in Hafenanlagen könnte das Andreaskreuz mit einem Zusatzschild ausgestattet sein, wo drauf steht: Schienenfahrzeuge haben Vorrang, Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang oder Hafengebiet.
Foto: Andreaskreuz mit integriertem Warnlicht
An Bahnübergängen mit Andreaskreuz haben Schienenfahrzeuge immer Vorrang. Der Straßenverkehr darf sich dem Bahnübergang nur mit vor Ort vorgeschriebener Geschwindigkeit nähern und diesen überqueren. Die Fahrzeuge auf der Straße müssen vor dem Andreaskreuz warten, wenn
- sich ein Schienenfahrzeug nähert,
- rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden,
- die Schranken sich senken oder geschlossen sind,
- ein Bahnbediensteter Halt gebietet.
Foto: Andreaskreuz mit extra Warnlicht
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt 5 m vor und hinter, außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 50 m vor und hinter dem Andreaskreuz absolutes Parkverbot.
Quelle: Beschreibungen mit Genehmigung auszugsweise aus „Weichen & Kreuzungen auf Modellbahnanlagen“ vom Transpressverlag, Autor Georg Kerber und Foto-Autor Andreas Stirl
Quelle: Bilder von Thorsten Schaeffer
|