Unfallverhütung:
Das Arbeiten der Oberbauschweißer verpflichtet zum Beachten umfangreicher Maßnahmen der Unfallverhütung.
Im einzelnen sind folgende Bereiche anzusprechen:
- allgemeine Pflichten der Mitarbeiter zur Unfallverhütung,
- allgemeine Eisenbahnbetriebsgefahren
- allgemeine Gefahren bei der Ausführung von Bauarbeiten (Schweißungen),
- besondere Gefahren durch Umgang mit: Gasen und Gasschweißgeräten, Druckbehältern und Gasflaschen, elektrischem Strom, offene Flamme, brennbaren Stoffen, schmelzflüssigen und glühenden Stoffen und Schleifmitteln,
- schweißtechnischen Arbeiten im Tunnel,
- schweißtechnische Arbeiten auf elektrisch betriebenen Strecken.
Die Durchführung und Einhaltung aller erforderlichen Unfallverhütungsmaßnahmen (UVV) ist eine wichtige Aufgabe des Schweißaufsichtspersonals. Alle Mitarbeiter, die mit Brennschneid- und Schweißarbeiten im Oberbau beschäftigt sind, werden turnusmäßig durch die Oberbau-Schweißfachingenieure in der Unfallverhütung eingewiesen und unterrichtet.
Quelle: Beschreibungen von Thorsten Schaeffer
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