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Weichensignale:

Definition: Weichensignale zeigen den eingestellten Fahrweg der Weiche an. Sie sind bei Dunkelheit beleuchtet (wenn und solange es der Betrieb erfordert) oder rückstrahlend.

Weichensignal

Alle Weichen erhalten ein Weichensignal mit Ausnahme der Weichen, die

  • in Hauptgleisen liegen und signalabhängig sind,
  • im regelmäßigen Betrieb nicht zum Rangieren benutzt werden
  • in der Regel verschlossen gehalten werden,
  • durch Rangierfahrstraßen mit ortsfesten Rangiersignalen gesichert oder
  • in wenig genutzten Aufstell-, Hallen-, Freilade- und sonstigen Nebengleisen liegen.
Weichensignal

Die Weichensignale einfacher (fern- und ortsbedienter) Weichen werden auf einem Weichenbock befestigt. Sie stehen in der Nähe des Weichenanfangs neben den Weichenverschluss. Bei fernbedienten Weichen mit elektrischer Beleuchtung wird der Weichenbock zur Vermeidung vorzeitiger Zerstörung der Glühlampen durch Erschütterung nicht auf Trageisen, sondern auf einem besonderen Erdfuß befestigt.

Weichensignal

Die Weichensignale von Kreuzungsweichen besitzen einen Signalständer und stehen neben der Weichenmitte. Auf die Milchglasscheiben der Weichensignale sollen die Weichennummern in schwarzer Farbe (70 mm) geschrieben werden.

Gleissperren und Flankenschutz:
Gleissperren sorgen dafür, dass die Fahrzeuge – wenn sie die Sperre im aufgelegten Zustand überfahren – mit Sicherheit entgleisen. Sinn dieser Einrichtung ist es, z.B. gefährliche Flankenfahrten zu verhindern. Bei einer Ausfahrt, z.B. aus einem Anschluss- oder Ladegleis, ist das Entgleisen des Fahrzeugs ein geringeres Übel als die Flankenfahrt in einen gerade auf dem Hauptgleis durchfahrenden Personenzug.

gleissperre

Die Gleissperre ist mit einem Signal ausgerüstet, welches die Lage des Entgleisungsschuhs anzeigt. Missachtet ein Lokführer dieses Signal, wenn es das Gleis sperrt, klettert ein Spurkranz des Fahrzeugs auf den Schuh und wird durch eine Schräge aus dem Gleis hinausgeleitet. Diese gezielte Entgleisung geschieht immer in entgegengesetzter Richtung zum Hauptgleis, dass geschützt werden soll.
Eine Gleissperre besteht aus einem stählernen Entgleisungsschuh, der zur Seite geklappt werden kann. Die Drehachse befindet sich dabei in Höhe des Schienenfußes, so dass der Schuh im abgeklappten Zustand profilfrei außerhalb des Gleises liegt.

Das Antriebsgestänge betätigt gleichzeitig auch das Signal (beleuchtet oder unbeleuchtet). Im aufgelegten Zustand stützt sich der Entgleisungsschuh auf einem Stahlwinkel ab.

Damit die zur Entgleisung gebrachten Räder keine größeren Schäden am Gleis verursachen, sind dort, wo sie voraussichtlich entlang rollen Holzbohlen montiert. Befindet sich der Antrieb an der dem Entgleisungsschuh gegenüberliegenden Gleisseite, ist der gesamte Stellkanal mit Bohlen abgedeckt. Der Umstellvorgang kann Vorort (mit Stellhebel und Gewicht), über Drahtzugleitungen oder elektrisch erfolgen.

Grenzzeichen Ra 12 (Deutsche Reichsbahn So 12):

Definition: Die Grenze, bis zu der schienengebundene Fahrzeuge bei Weichenverbindungen und Kreuzungen profilfrei abgestellt werden müssen.

Ra 12

Die Gleise haben einen Regellichtraum, der freigehalten werden muss.
Damit schienengebundene Fahrzeuge sich darin bewegen können, ohne irgendwo anzustoßen (z. B. an Signalmasten, Brückenpfeiler, Bahnsteigkante usw.), gibt es solche Bereiche.
Bei Weichen, wo die Gleise von der stumpfen Seite her zusammenlaufen, könnten sich die Fahrzeuge berühren, da dort die Lichtraumbereiche beider Gleise zusammenlaufen. Dieser Punkt, an dem beide Lichträume zusammentreffen, ist mit diesem Grenzzeichen Ra 12 gekennzeichnet. Es gehört zu den Rangiersignalen.
Das Grenzzeichensignal steht im Winkel zwischen beiden Gleisen (in einer Entfernung, die abhängig ist, von der Profilgröße der örtlichen Eisenbahn), und zwar entweder ein Zeichen in der Mitte zwischen beiden Gleisen oder je ein Zeichen neben der inneren Schiene jedes Gleises.

Ra 12

In Gleisen der DB (auch früher der DR), die mit einer Gleisfreimeldeanlage ausgerüstet sind, wird diese Bedingung technisch sichergestellt und benötigt keine Grenzzeichen. Die Achszähler werden nicht genau an dieser Stelle montiert sondern in einem weiteren Abstand von ca. sechs Metern. Die Position des Grenzzeichens hinter der Weiche wird durch den Mindestgleisabstand der beiden zusammenlaufenden Gleise in Abhängigkeit von Überhöhung, Radius und örtlicher Eisenbahn (BVG, Parkeisenbahn usw.) bestimmt.
Da das Grenzzeichen nur für den Rangierbetrieb eingesetzt ist, wird der Mindestgleisabstand für Rangiergeschwindigkeiten betrachtet und steht bei Normalspurbahnen bei einem Gleisabstand von 3,50 Meter.
Bei Drei- und Vierschienengleisen der DB können mehrere Grenzzeichen, jeweils für Normal- und Schmalspur, aufgestellt sein.

Quelle: Beschreibungen mit Genehmigung auszugsweise aus „Weichen & Kreuzungen auf Modellbahnanlagen“ vom Transpressverlag, Autor Georg Kerber und Foto-Autor Andreas Stirl

Quelle: Bilder und Beschreibungen von Thorsten Schaeffer

 
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