Gleisverbindungen:
Definition: Eine Verbindung zwischen zwei Gleisen, die aus zwei Weichen und einem kurzem dazwischenliegenden Gleisstück besteht, heißt Gleisverbindungen.
Die zügige Abwicklung des Eisenbahnbetriebes erfordert besonders im Bahnhofsbereich eine rationelle Verbindung, Verzweigung oder Kreuzung der Fahrwege. Je nach der geometrischen Lage der miteinander zu verbindenden leise werden mehrere Ausführungsmöglichkeiten für die praktisch vorkommenden Gleisverbindungen unterschieden.
Zu den Gleisverbindungen zählen:
- einfache, gerade Gleisverbindungen zwischen parallelen Gleisen
- gerade Gleisverbindungen zwischen nichtparallelen Gleisen und
- einfache Bogengleisverbindungen zwischen konzentrischen Gleisen.
Doppelte Gleisverbindungen werden vermieden oder in einfache Gleisverbindungen aufgelöst. Gerade Gleisverbindungen zwischen zwei parallelen Gleisen besitzen Weichen mit gleichen Zweiggleishalbmessern und gleichen Neigungen. Die Weichenbögen sind nicht überhöht und haben auch keinen Übergangsbogen.
Das Verbindungsgleis kann
- ohne Zwischengerade aus den beiden aneinanderstoßenden Zweiggleisen der Weiche und/oder
- mit einer Zwischenschiene
ausgebildet sein. Die letztere Variante ist am günstigsten, weil sie fahrdynamische Vorteile hat. Zur Berechnung der Hauptmaße der Gleisverbindung ist die Festlegung der Weichengrundform und damit des Zweiggleishalbmessers und der Weichenneigung Voraussetzung. Diese wiederum lassen sich nur aus der in der Aufgabenstellung geforderten signalisierbaren Geschwindigkeit (V) ableiten. Gerade Gleisverbindungen zwischen nicht parallelen Gleisen werden in der Regel mit Verlängerung eines Zweiggleisbogens hergestellt, um eine kürzest mögliche Verbindung zu erreichen.
Quelle: Beschreibungen mit Genehmigung auszugsweise aus „Weichen & Kreuzungen auf Modellbahnanlagen“ vom Transpressverlag, Autor Georg Kerber und Foto-Autor Andreas Stirl
Quelle: Bilder von Thorsten Schaeffer
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