Abwenden von Gefahren

Im Gleisbereich sind die Arbeitskräfte (Rotten) einer besonderen Gefahr ausgesetzt, weil schienengebundene Fahrzeuge längere Bremswege als andere Verkehrsmittel (z. B. Autos) aufweisen. Im Gleisbereich kann vor möglicherweise auftretenden Hindernissen nicht ausgewichen werden, daher müssen sich die Arbeitskräfte im Notfall selbst vor Zugfahrten schützen und in Sicherheit bringen. Das Umfahren der Arbeitsstelle, so wie es im Straßenbau der Regelfall ist, trifft bei Arbeitsstellen im Gleisbereich oft nicht zu. Bei Arbeiten im Gleisbereich muss die Ankündigung einer Fahrt (Warnung durch Rottenwarnsignale) für alle Arbeitskräfte zeitgerecht erfolgen, damit diese die Gefahrenstelle rechtzeitig verlassen und den Sicherheitsraum aufsuchen können. Dabei muss das vorherige Wegräumen der Werkzeuge und diverser Materialien einkalkuliert werden. 

Der Arbeitsschutz umfasst neben den staatlichen Gesetzen und Verordnungen in den verschiedenen Ländern unterschiedliche weitere Regelungen. So gehören zum Beispiel in Deutschland die UVV der gesetzlichen Unfallversicherungen zu den verbindlichen Regelwerken. In diesen Vorschriften sind die technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz festgehalten, die für jeden Arbeiter gelten. Darüber hinaus können sie Regelungen über die Pflichten des Unternehmers, zum Verhalten der Versicherten, zu den arbeitsmedizinischen Untersuchungen, zur Ersten Hilfe und zur Zahl der Sicherheitsbeauftragten in den Betrieben beinhalten. 

Automatische Warnanlage zur Sicherung einer Gleisbaustelle
Automatische Warnanlage zur Sicherung einer Gleisbaustelle
© Fabian Hansmann