Sicherungsmaßnahmen

Keine Arbeit ohne Planung

Alle Arbeiten, die im Gefahrenbereich der Gleise durchgeführt werden, müssen im Vorfeld genau geplant werden. Dabei sind die Planungsschritte hinsichtlich der durchzuführenden Arbeiten und der diesbezüglichen Sicherheitsmaßnahen auszurichten. Unter Zeitdruck werden notwendige Sicherungsmaßnahmen oft unzureichend erkannt und bleiben daher ungeplant. Vor Beginn der Arbeiten wird in diesen Fällen festgestellt, dass spezielle Vorkommnisse wie schwierige Verhältnisse nicht berücksichtigt wurden. Beispielsweise reicht dann wegen zu geringer Sicht auf die Annäherungsstrecke die Anzahl der vorgesehenen Sicherheitsposten nicht aus. Dieser Mangel verzögert den Arbeitsbeginn, denn es müssen weitere betriebliche Maßnahmen durchgeführt werden, um drohende Gefahren zu bannen.

Anpassung der Sicherung während der Arbeit

Die Sicherung der Arbeitsstelle  hängt nicht nur von örtlichen und betrieblichen Verhältnissen ab, sondern auch äußere Einflüsse, die nicht vorhersehbar waren, können schlagartig eintreten. So kann etwa eine Sichtverschlechterung durch auftretenden Nebel eine Änderung der Sicherungsmaßnahmen bedingen. Es müssen beispielsweise zusätzliche Sicherheitsposten eingesetzt oder andere betriebliche Maßnahmen getroffen werden. Der vorgeplante Bauablauf mit den einzelnen Teilschritten kann verändert werden, was auch eine neue Zeitstruktur erfordert, z. B. durch den Einsatz neuer Maschinen und Geräte oder verstärkten Umgebungslärm. Selbst bei kurzfristiger Beeinflussung des Bauablaufes dürfen Sicherungsmaßnahmen keinesfalls vernachlässigt werden. Die Sicherungsaufsicht muss alle Sicherungsmaßnahmen den aktuellen Gegebenheiten anpassen. Dies erfordert sofortiges Handeln und hohe Verantwortlichkeit. Mit den Arbeiten darf erst dann begonnen werden, wenn die nötigen Sicherungsvorkehrungen getroffen worden sind.

Der Weg zur und von der Arbeitsstelle

Die Planung der Sicherungsmaßnahmen berücksichtigt auch den Weg zur und von der Arbeitsstelle. Im Regelfall wird ein gemeinsamer Treffpunkt vereinbart, von dem aus die jeweilige Arbeitsstelle angesteuert wird. Hier sind erste Entscheidungen zu treffen, z. B.  ob ein Sicherungsposten benötigt oder nicht benötigt wird. Wenn mehrere Fachdienste bzw. Unternehmen für eine Baustelle zuständig sind, so ist jede Aufsichtskraft dafür verantwortlich, dass sich die ihr zugeteilte Gruppe auf dem jeweiligen Sammelplatz einfindet, um gemeinsam den Weg zur Arbeitsstelle antreten zu können.