Verhalten im Gleisbereich

  • Ziehen Sie die persönliche Schutzausrüstung (PSA)/Warnkleidung an. Beschränken Sie sich beim Aufenthalt im Gleisbereich auf dienstliche Gründe.
  • Gehen Sie nicht im Gleis. Benutzen Sie Rand- oder Zwischenwege.
  • Seien Sie stets wachsam.
  • Befolgen Sie Rottenwarnsignale und nehmen Sie sofort einen sicheren Standplatz außerhalb des Gefahrenbereiches ein.
  • Beachten Sie die festgelegten Sicherungsmaßnahmen.
  • Wenn Sie alleine im Gleisbereich tätig sind, sorgen Sie für Selbstschutz.
  • Richten Sie Ihre Arbeiten so aus, dass diese in Blickrichtung der zu erwartenden Fahrten ausgeführt werden können.
  • Seien Sie trotz allem stets aufmerksam.
  • Begeben Sie sich vor der Vorbeifahrt von Fahrten immer auf einen Standplatz außerhalb des Gefahrenbereiches.
  • Beachten Sie stets: Von vorbeifahrenden Zügen und Rangierabteilungen kann Gefahr ausgehen, z. B. durch eine Verschiebung der Ladung. Die Fahrt muss stets beobachtet werden.
  • Verwenden Sie Ihr Fahrrad, Mofa oder Moped nur dann in Bahnhöfen, wenn es an diesem Ort zugelassen ist (Verwendung des Bahnhofsbuchs). Andere zweirädrige Fahrzeuge, die mit Kraft betrieben werden, können Sie lediglich auf Wegen benutzen, die für Kraftfahrzeuge geeignet sind.
  • Überqueren Sie die Gleise nur an den dafür vorgesehenen Stellen. Nur wenn Ihr Dienst es erfordert, sind Überquerungen an anderen Stellen zulässig.
  • Richten Sie ihre Aufmerksamkeit vor dem Überqueren der Gleise in beide Richtungen. Starten Sie erst dann, wenn sich kein Fahrzeug nähert.
  • Beachten Sie stets Hindernisse wie Drahtleitungen.
  • Meiden Sie Pufferlücken bedingungslos.
  • Halten Sie beim Überqueren von Gleisen mit stillstehenden Fahrzeugen einen Abstand von mehreren Metern ein.
  • Achten Sie dabei auf Fahrten im Nachbargleis. Kriechen Sie niemals unter Fahrzeugen durch und klettern Sie nicht über Puffer und Kupplungen.
  • Seien Sie als Fahrer von Flurfahrzeugen beim Befahren von innerbetrieblichen Übergängen äußerst vorsichtig.
  • Wenn Sie die Gefahr für einen Kollegen erkennen, warnen Sie diesen. Achten Sie darauf, dass Sie selbst keiner Gefährdung ausgesetzt sind.
  • Das Treten auf Schienen, Schienenköpfe, Weichenzungen, Weichengestänge, Weichenheizung und das Stehen zwischen beweglichen Weichenteilen oder des Weichenantriebes ist verboten.
Abstand zum Betriebsgleis ist zu beachten
Abstand zum Betriebsgleis ist zu beachten
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